Die Haftpflichtversicherung sichert Sie und über Sie versicherte (z.B. Kinder) ab, wenn dritten, ohne böse Absicht ein Schaden zugeführt wurde und der Versicherungsnehmer zu Schadenersatz verpflichtet ist. Das bedeutet, dass eine Haftpflichtversicherung für Ihre Schäden an fremden Gegenständen oder Menschen aufkommt. Dies funktioniert jedoch nicht immer. Wenn ein Versicherungsnehmer den Schaden an einer dritten Person grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet werden keine Kosten vom Versicherer übernommen.
Welche Schadengruppen sind versichert?
1. Personenschäden
2. Sachschäden
3. Schäden am Vermögen
Zu den Personenschäden zählen somit nur Versicherungsschäden an Dritten, die durch den Versicherungsnehmer oder dessen mitversicherten Lebensgefährten verschuldet wurden. Als Sachschäden bezeichnet man Schäden an Gegenständen oder Tieren.
Die Vermögensschäden werden in „Schäden aus Personen- oder Sachschäden“ und in „reine Vermögensschäden“ unterteilt. Bei reinen Vermögensschäden kommen also keine Personen oder Sachen zu Schaden. Es erleidet lediglich der Dritte einen finanziellen Schaden.
Verschiedene Policen der Haftpflichtabsicherung
Bei der Haftpflichtversicherung gibt es viele verschiedene Policen. So kann man bei einzelnen Policen verschiedene Risikogruppen absichern. Diese Verträge gibt es: Tierhaftpflicht, Gebäudehaftpflicht, Haftpflichtversicherungen für Boote, Modellflugzeug Haftpflichtversicherungen oder Jagdhaftpflichtversicherungen. Außerdem gibt es Haftpflichtversicherungen für Eigentümer von Windsurfbrettern oder Segelbooten.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Der Gesetzgeber gibt keine festgelegte Deckungssumme für diese Versicherung an. wird somit jedem selbst überlassen wie hoch er sich absichert. Die Wahl der Deckungssumme wird dem Versicherungsnehmer überlassen. Aktuell bieten schon viele Gesellschaften Absicherungssummen von 5 – 10 Millionen Euro an. Es wird jedoch geraten, eine Deckungssumme vom mindestens 3.000.000 Euro zu wählen. Dies ist wichtig, da bei Unfällen mit Personenschaden schnell allerhand hohe Kosten auf Sie zu kommen können. Abgesehen davon ist es gut wenn Kinder in Ihrem Haus leben, denn durch kleine Kinder können schnell sehr hohe Kosten entstehen.
Sind Schäden durch die eigenen Kinder abgesichert?
Handelt es sich bei der Versicherung um eine Single Haftpflichtversicherung nicht. Bei den anderen Policen sind die eigenen Kinder mit abgesichert. Wenn die eigenen Kinder noch nicht volljährig sind und im selben Haushalt leben sind diese mit versichert in der Haftpflicht. Dies gilt auch für volljährige unverheiratete Kinder, sofern Sie Ihre erste Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen haben. Dies gilt jedoch nur, wenn die Ausbildung oder das Hochschul- oder Fachhochschulstudium direkt im Anschluss der Schullaufbahn stattfindet.
Wann müssen Privatpersonen haften?
Als Privatperson haftet man für den selbst verursachten Schaden in der jeweils entstandenen Höhe. Wenn es ohne eine Haftpflicht Versicherung zu einem Schaden kommt haftet der Verursacher mit seinem Privatvermögen. Auch für Versicherungsschäden die von den eigenen Kindern verschuldet wurden haften die Erziehungsberechtigten. Somit können allerhand Schäden auf einen zu kommen. Darum mit ist es sehr wichtig eine Privat Haftpflicht abzuschließen. Auch scheinbar kleine Unfälle können hohe finanzielle Kosten nach sich ziehen.
Geltungsbereich der privaten Haftpflicht?
Der Geltungsbereich einer privaten Haftpflicht kann von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sein. Das heißt also, dass jede Gesellschaft Ihre eigenen Versicherungsbedingungen erstellt und festlegt. So gibt es Haftpflichtversicherungen welche einen Versicherungsschutz von bis zu einem Jahr außerhalb Deutschlands anbieten. Es kann aber auch sein das es bei verschiedenen Anbietern kein Schutz im Ausland gibt. Menschen die den Versicherungsschutz im Ausland wünschen müssen auf Tarife zurückgreifen wo dies inbegriffen ist oder einen zusätzlichen Beitrag zahlen.