Haftpflichtversicherung für Haustiere

Welche Haustiere muss man versichern?

Um diese Frage zu beantworten, muss erst erklärt werden, dass auch die Besitzer von Haustieren für Schäden eintreten müssen, die ihre Tiere verursachen. Und dabei ist es sogar gleichgültig, ob der Halter den Schaden schuldhaft verursacht oder nicht. Bei der Tierhaltung greift nämlich das rechtliche Prinzip der Gefährdungshaftung. Es bedeutet, dass von einem Tier eine prinzipielle Gefährdung der Umwelt ausgeht, für die der Besitzer in jedem Fall haftbar ist.

Wenn also der geliebte Dackel ausbüxt und den Nachbars Hund oder sogar einen Menschen beißt, die Mieze einen Verkehrsunfall auslöst, das Pferd durchgeht und dabei einen Zaun umreißt, in jedem Fall muss der Halter haften. Weil gerade solche Schäden, besonders wenn Personen geschädigt werden, unter Umständen sehr teuer werden können, braucht auch der private Haustier-Halter eine Haftpflichtversicherung.

Ist die Tier-Haftpflicht eine Pflichtversicherung?

Handelt es sich um Kleintiere wie Vögel, Nager aber auch Katzen, Hühner und Bienen, dann sind diese in der privaten Haftpflichtversicherung des Halters eingeschlossen und eine spezielle Tierhalter-Haftpflicht ist nicht notwendig. Bei privat gehaltenen Nutz-und Weidetieren wie Ziegen und Schafen gibt es bei den einzelnen Versicherungsunternehmen unterschiedliche Bedingungen. Hier sollte der Halter sich schriftlich bestätigen lassen, ob Schäden durch diese Tiere in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert sind.

Achtung: Besondere Regelungen bei “großen Haustieren”

Für Pferde, Hunde und privat gehaltene Wildtiere tritt die private Haftpflichtversicherung der Besitzer grundsätzlich nicht ein. Hier sollte eine spezielle Tierhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen werden, wenn der Besitzer sich vor eventuellen Schadenersatzansprüchen Dritter schützen will. Die private Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist aber genau wie die persönliche Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung sondern freiwillig. Es gibt nur eine einzige Ausnahme und das ist die Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Hier ist die Gesetzeslage von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In den Bundesländern Berlin, Hamburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht generell eine Pflichtversicherung. Hier muss für jeden Hund, ob Rottweiler oder Beagle eine solche Versicherung abgeschlossen werden. In den anderen Bundesländern außer Mecklenburg-Vorpommern gibt es Listen für Hunderassen und deren Abkömmlinge, die vom Gesetz als möglicherweise gefährlich eingestuft werden. Gehört ein Hund zu diesen sogenannten Listenhunden, dann ist auch für ihn eine Hundehaftpflicht-Versicherung Pflicht. Allerdings kann man sich in einigen Bundesländern durch einen bestandenen Wesenstest für Hunde von der Versicherungspflicht auch wieder befreien lassen. Im Bundesland Brandenburg müssen außer den Listenhunden auch größere Hunde über 20kg und 40cm Widerrist-Höhe eine Haftpflichtversicherung haben und in Mecklenburg-Vorpommern gibt es auch für Listenhunde keine Versicherungspflicht. Die gesetzlichen Grundlagen sind also sehr unübersichtlich und ändern sich auch manchmal, so dass es sehr empfehlenswert ist, sich vor Anschaffung eines Hundes nach der Gesetzeslage zu erkundigen.